Vermieter dürfen Wohnraum fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen

Vermieter dürfen Wohnraum fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses  mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden werden kann, ohne dass die ordentliche Kündigung wegen der Gestaltungswirkung der fristlosen
Kündigung „ins Leere“ liefe. Grundlage dieser Entscheidung waren zwei Fälle in denen die Kündigungen jeweils wegen Mietrückständen erfolgt waren, die die Mieter nach Zugang der Kündigungen jeweils beglichen hatten.

(Urteile vom 19.09.2018, Az.: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17).

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