Kinder- und Jugendarbeit Vereinsrecht

Schulung Vereinsrecht

„Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand …“, dieses alte Sprichwort sollte auch immer noch für Ämter in Vereinen gelten. Aber der vielbeschworene gesunde Menschenverstand reicht heute leider nicht immer aus um den stets höher gesetzten Ansprüchen zu genügen, die der Gesetzgeber, die Rechtsprechung oder Behörden inzwischen an Vereinsvorstände stellen.

Um Unsicherheiten und Meinungsverschiedenheiten unter den einzelnen Vorständen zu vermeiden und ein einheitliches Auftreten der Vereinsorgane gegenüber den Mitgliedern zu ermöglichen, sollten sich alle Verantwortlichen über ihre Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Verein oder Verband im Klaren sein.

Die folgenden Themen können behandelt werden:

  • Gesetzliche Grundlagen des eingetragenen Vereins
  • Zulässige und notwendige Regelungen in der Satzung
  • Verhältnis Verband – Mitgliedsvereine
  • Pflichten und Haftung der Vereinsorgane
  • Rechtsverhältnisse der nichtrechtsfähigen Vereine
  • Zusammenschlüsse von Vereinen, Verbandsrecht
  • Typische Rechtsprobleme im Vereinsalltag
  • Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
  • Literaturhinweise und Quellen für die Online-Recherche

Zielgruppe:

Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in Vereinen, Verbänden und Körperschaften (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer*innen)

Dauer:

ca. 2 – 3 Stunden als Vortrag mit Diskussion, 4 – 5 Stunden als Workshop

Diese Schulung kann auch als 1,5 stündiges Webinar angeboten werden.

Referenten:

RA Markus Laymann

Materialien:

Handout für Teilnehmer*innen, Online-Support.

Gestaltungsvariante Satzungscheck

Im Vorfeld der Schulung oder im Nachgang kann auch eine rechtliche Begutachtung der aktuellen Vereinssatzung(en) der teilnehmenden Vereine erfolgen.