Professionelle pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen setzt heute auch eine Reihe rechtlicher Kenntnisse voraus. Ziel dieser Schulung, die in jede Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme für hauptamtliche Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit integriert werden kann, ist daher die Vertiefung bereits bestehender rechtlicher Kenntnisse und die Erarbeitung neuer juristischer Themengebiete. Von der Aufsichtspflicht über Neue Medien bis hin zum Gaststätten- und Waffenrecht.
Im Einzelnen werden die folgenden Themen angesprochen:
- Aufsichtspflicht – Entstehen, Umfang und Ende
- Verkehrssicherungspflichten im Bezug auf die Einrichtung
- Dauerbrenner Jugendschutz – aktuelle Bestimmungen
- Jugendmedienschutz – Internet und LAN-Parties
- Rechtslage beim Kopieren und Wiedergeben von Musik
- Rechtstellung der Mitarbeiter*innen der JA
- Gaststättenrecht – was ist beim Thekendienst zu beachten?
- Verhaltensweisen bei Ferienfahrten und Lagern
- Waffen- und Betäubungsmittelrecht
- Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
- Literaturhinweise und Quellen für die Online-Recherche
Zielgruppe
Hauptamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit, Lehrkräfte, Erzieher*innen
Dauer
ca. 3 – 5 Stunden als Vortrag mit Diskussion im Rahmen einer Präsenzschulung oder auch als Webinar in einer kürzeren Variante.
Referenten
RA Markus Laymann
Materialien
Handout für Teilnehmer*innen, Online-Support. Auf Wunsch kann auch eine umfangreiche Tagungsmappe für alle Teilnehmer*innen zusammen gestellt werden.