Kanzlei Obermeier Laymann München Kinder- und Jugendarbeit

Rechtsfragen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Professionelle pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen setzt heute auch eine Reihe rechtlicher Kenntnisse voraus. Ziel dieser Schulung, die in jede Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme für hauptamtliche Mitarbeiter*innen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit integriert werden kann, ist daher die Vertiefung bereits bestehender rechtlicher Kenntnisse und die Erarbeitung neuer juristischer Themengebiete. Von der Aufsichtspflicht über Neue Medien bis hin zum Gaststätten- und Waffenrecht.

Im Einzelnen werden die folgenden Themen angesprochen:

  • Aufsichtspflicht – Entstehen, Umfang und Ende
  • Verkehrssicherungspflichten im Bezug auf die Einrichtung
  • Dauerbrenner Jugendschutz – aktuelle Bestimmungen
  • Jugendmedienschutz – Internet und LAN-Parties
  • Rechtslage beim Kopieren und Wiedergeben von Musik
  • Rechtstellung der Mitarbeiter*innen der JA
  • Gaststättenrecht – was ist beim Thekendienst zu beachten?
  • Verhaltensweisen bei Ferienfahrten und Lagern
  • Waffen- und Betäubungsmittelrecht
  • Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
  • Literaturhinweise und Quellen für die Online-Recherche

Zielgruppe

Hauptamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit, Lehrkräfte, Erzieher*innen

Dauer

ca. 3 – 5 Stunden als Vortrag mit Diskussion im Rahmen einer Präsenzschulung oder auch als Webinar in einer kürzeren Variante.

Diese Schulung ist auch als Webinar möglich.

Referenten

RA Markus Laymann

Materialien

Handout für Teilnehmer*innen, Online-Support. Auf Wunsch kann auch eine umfangreiche Tagungsmappe für alle Teilnehmer*innen zusammen gestellt werden.