Gut dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer Klassenfahrt hat das Landgericht Mönchengladbach die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen zwei Lehrerinnen abgelehnt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt, weil sie zu spät auf gesundheitliche Beschwerden der 13-Jährigen reagiert hätten. Doch jetzt teilt das zuständige Gericht mit, dass das Verfahren eingestellt werde – und das, obwohl das Landgericht Mönchengladbach der Ansicht ist, dass die Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hätten. Dies sei aber nicht ursächlich für den Tod der Schülerin gewesen. Dass es sich bei Emily um einen medizinischen Notfall handelte, sei für einen Laien laut Gericht nicht feststellbar gewesen. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung wurde daher fallengelassen.
Zeitungsartikel in der Süddeutschen Zeitung mit genauerer Schilderung des Sachverhalts