Es kann tatsächlich jede*n treffen … selbst wenn man grundsätzlich nichts Böses im Schilde führt, kann es passieren, dass man aufgrund widriger Umstände plötzlich mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft in Kontakt kommt und zum Beschuldigten in einem Straf- oder Ermittlungsverfahren wird. Manchmal reicht dafür schon ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder beim Ausfüllen eines Antrags – oder eine Versuchung der man nicht widerstehen kann.
Unsere Leistungen
Egal ob unschuldig oder nicht: Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen:
- die Korrespondenz mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft,
- die Einsicht in die Ermittlungsakten,
- die Abfassung von Erklärungen oder Geständnissen,
- eigenständige Ermittlungen und Suche nach Entlastungsbeweisen,
- die Begleitung in Haftprüfungsverfahren,
- die Prüfung der Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung und die Verhandlung dazu mit den Strafverfolgungsbehörden,
- die Prüfung eines ergangenen Strafbefehls und gegebenenfalls die Einlegung eines Einspruchs,
- die Verteidigung in der Hauptverhandlung,
- die Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision),
- Die Nachbetreuung in der Haft, sofern sich eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vermeiden lässt.
Im Bereich des Strafrechts werden wir an allen deutschen Gerichten, inklusive des Bundesgerichtshofs bundesweit und auch als Pflichtverteidiger tätig.
Erfahrungen und Interessenschwerpunkte
Die RAMarkus Laymann hat langjährige Erfahrungen im Bereich der Strafverteidigung. Sein Interessenschwerpunkt gilt besonders den Vermögensdelikten, speziell dem Betrugstatbestand, Straftaten gegen Leib und Leben sowie Delikten im Bereich des Internets.
Er hat zudem umfangreiche Erfahrung im Bereich des Jugendstrafrechts und in der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in den für sie typischen Deliktsbereichen.
Spezielle Fähigkeiten
Gerade die Vertretung in Strafsachen erfordert vom Anwalt besonderes Engagement und Geschick: Eine kompetente und zielführende Strafverteidigung erfordert mehr als bloße Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts: Psychologisches Know-How und Einfühlungsvermögen sind wichtige Eigenschaften eines erfolgreichen Verteidigers, der seinen Mandanten verstehen und bestmöglich beraten möchte.
Ein wichtiger Tipp:
Idealerweise sollten Sie sich als Beschuldigte*r in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sofort beim ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Machen Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft selbst am besten keine Aussagen zur Sache, sondern verweisen darauf, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen möchten. Wir setzen uns dann mit der Polizei und Staatsanwaltschaft in Verbidung.
Auch wenn Sie sich einer Hausdurchsuchung oder einer Festnahme ausgesetzt sehen, sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt wenden, auch wenn Sie denken, dass sich alles nur um ein „Missverständnis“ handelt, und sich alles „von selbst aufklären sollte“. Leider ist dies – wie die Erfahrung in der Praxis zeigt – nicht immer der Fall! Und leider bringen sich Beschuldigte durch unachtsame Äußerungen immer wieder selbst unnötig in Probleme.