Für jede*n Arbeitnehmer*in gehört heute ein sicherer Arbeitsplatz zu den elementaren Dingen im Leben. Für jede*n Arbeitgeber*in sind zuverlässige und leistungsbereite Mitarbeiter*innen und ein gutes Betriebsklima wichtige Produktionsfaktoren. Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in wird nicht zuletzt auch immer wieder durch rechtliche Fragen geprägt.
Wir beraten sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen im interessengerechten Umgang mit dem Arbeitsrecht und versuchen beiden Parteien dabei Wege aufzuzeigen, die eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung unnötig machen.
Arbeitnehmer*innen unterstützen wir kompetent bei
- der Abwehr von ungerechtfertigten Abmahnungen durch den Arbeitgeber*in
- der Beratung und Vertretung im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung
- der Einforderung von vorenthaltenen Arbeitsentgelten oder Arbeitspapieren während oder im Anschluss des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber*in
- der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Abschluss eines rechtssicheren und für Sie günstigen Aufhebungsvertrags
- und sofern Sie von Mobbing betroffen sein sollten, beraten wir Sie wie Sie sich dagegen wehren können.
Arbeitgeber*innen beraten wir hinsichtlich
- dem Abschluss von rechtssicheren Arbeitsverträgen
- der Abfassung von rechtlich einwandfreien Abmahnungen
- der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsverträge
- dem konflitkfreien Umgang mit den Organen der betrieblichen Mitbestimmung