BGH bestätigt vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die sofortige Vollziehbarkeit einer Verbotsverfügung des Bundeskartellamts gegen Facebook zu entscheiden, die sich gegen Nutzungsbedingungen richtet, mit denen nach Auffassung des Kartellamts wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzrecht eine marktbeherrschende Stellung von Facebook missbraucht wird. Im Ergebnis hat der BGH den vom Bundeskartellamt (BKartA) erhobenen Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer … Weiterlesen…