BGH verurteilt Facebook den Eltern Zugang zum Nutzer-Konto der verstorbenen Tochter einzuräumen

BGH verurteilt Facebook den Eltern Zugang zum Nutzer-Konto der verstorbenen Tochter einzuräumen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betreiberin eines sozialen Netzwerks, die verurteilt worden ist, den Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin Zugang zu deren vollständigen Benutzerkonto zu gewähren, muss den Erben die Möglichkeit einräumen, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich – mit Ausnahme einer aktiven Nutzung – darin so „bewegen“ zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte.

In dem Verfahren, das schon das zweite Mal beim Bundesgerichthshof gelandet war nachdem Facebook bereites im Jahr 2015 verurteilt wurde, den Eltern einer verstorbenen Teilnehmerin an dem Netzwerk als Erben Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten ihrer Tochter zu gewähren habe, hat der BGH nun die Verpflichtung des Betreibers des sozialen Netzwerks jetzt insoweit konkretisiert, dass Facebook nicht nur Zugang zu den im Benutzerkonto vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren hat, sondern darüber hinaus auch die Möglichkeit einzuräumen ist, vom Benutzerkonto selbst und dessen Inhalt auf dieselbe Art und Weise Kenntnis nehmen zu können, wie es die ursprüngliche Kontoberechtigte konnte.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. August 2020 – III ZB 30/20

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