Ab April: Gema Flatrate für Vereine ab 1. April

Ab April: Gema Flatrate für Vereine ab 1. April

Aufgrund des Urheberrechts müssen bei Musikveranstaltungen GEMA-Gebühren gezahlt werden – auch von Ehrenamtlichen. Bei kostenfreien Musikveranstaltungen sollen zukünftig für die Veranstalter nur eine einmalige digitale Registrierung bei der GEMA und die Meldung der Veranstaltung erforderlich sein.

Die eigentlich anfallenden Kosten für die Musikdarbietung übernimmt dann ab 1. April 2023 der Freistaat Bayern. Dafür werden jährlich insgesamt 1,5 Million Euro zur Verfügung gestellt. Die Erleichterung für die Ehrenamtlichen in Bayern betrifft im Jahr 2023 rund 45 000 Veranstaltungen.

Sobald genauere Informationen über das konkrete Procedere vorliegen, werden wir diese hier ergänzen.

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